Innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gutachtenauftrages erhält der Auftraggeber eine Information, für wann die Untersuchung des Probanden/der Probandin vorgesehen ist. Ein bis zwei Wochen nach diesem Datum kann mit dem Eingang des Gutachtens gerechnet werden, sofern nicht Befunde oder Zusatzgutachten ausstehen.
Sofern aus Kapazitätsgründen eventuelle zeitliche Vorgaben für die Erledigung nicht eingehalten werden können oder eine naheliegende Begutachtung nicht möglich ist, erfolgt eine telefonische oder schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber, ob der Zeitrahmen erweitert werden kann bzw. der nächstmögliche Untersuchungstermin ausreicht.
Am Begutachtungstag erfolgt bei Gutachten mit persönlicher Begutachtung eine Information über den geplanten Ablauf. In der Regel enthält eine neurologische Begutachtung eine ausführliche Befragung, die Erhebung des neurologischen und orientierend des psychischen Befundes, gegebenenfalls bei entsprechender Notwendigkeit auch die Durchführung apparativer neurophysiologische Untersuchungen oder orientierender Testdiagnostik (siehe Methodik).
Am Ende der Befragung und Untersuchung kann der Proband/die Probandin durch Beantwortung eines Fragebogens zur Begutachtung angeben, wie er diese erlebt hat, und Lob oder Kritik äußern.